Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses nach SWÖ-Kollektivvertrag.
Dazu gehören unter anderem:
- 5 Wochen bezahlter Urlaub
- Entgeltfortzahlung im Krankenstand
- Sozialversicherung
- Mitarbeitervorsorge
- kollektivvertragliche Zuschläge
- langfristige Planungssicherheit
Gerade im Bereich der Persönlichen Assistenz ist das nicht selbstverständlich.
