Auch auf einer Dienstreise gibt es natürlich Zeiten, in denen Du keinen Dienst hast und frei verfügst.
In diesen Zeiten kannst Du Deine Freizeit grundsätzlich nach Deinen eigenen Vorstellungen gestalten. Wenn Du beispielsweise eine Stadt besichtigen, einkaufen gehen, ein Museum besuchen oder andere private Aktivitäten unternehmen möchtest, ist das selbstverständlich möglich.
Wichtig ist jedoch die Unterscheidung zwischen dienstlich veranlassten Kosten und privaten Ausgaben.
Was ist privat und was ist dienstlich?
Die Kosten, die für die Durchführung der Assistenz notwendig sind, werden übernommen.
Private Aktivitäten während Deiner dienstfreien Zeit bezahlst Du hingegen selbst. Dazu zählen beispielsweise:
- private Restaurantbesuche außerhalb der üblichen Verpflegung
- Museums- oder Ausstellungseintritte während Deiner Freizeit
- Souvenirs und Einkäufe
- private Ausflüge
- private Fahrten oder Freizeitprogramme
Was passiert, wenn mir eine dienstliche Aktivität selbst auch gefällt?
Das kommt häufig vor und ist völlig normal.
Wenn im Rahmen der Assistenz ein Konzert, ein Museum, eine Ausstellung, eine Stadtführung oder eine andere Veranstaltung besucht wird und diese Tätigkeit Teil des dienstlichen Programms ist, werden die entsprechenden Kosten selbstverständlich übernommen.
Das gilt auch dann, wenn Dich die Veranstaltung persönlich interessiert oder Du selbst gerne dort hingehst.
Wenn beispielsweise im Rahmen der Assistenz:
- ein Klassikkonzert besucht wird,
- eine Kunstausstellung besichtigt wird,
- ein Museum auf dem Programm steht,
- eine kulturelle Veranstaltung oder ein Festival besucht wird,
dann handelt es sich um eine dienstliche Aktivität. Die Kosten werden daher übernommen, unabhängig davon, ob Du persönlich ebenfalls Interesse an der Veranstaltung hast.
Entscheidend ist nicht, ob Dir die Veranstaltung gefällt, sondern ob die Teilnahme Teil Deiner Tätigkeit als Persönliche Assistenz ist.
Das Wichtigste in einem Satz
Wird eine Veranstaltung im Rahmen der Assistenz besucht, werden die Kosten selbstverständlich übernommen – auch dann, wenn Dich die Musik, die Ausstellung oder die Veranstaltung persönlich interessiert. Private Aktivitäten während Deiner Freizeit auf einer Reise bezahlst Du hingegen selbst.
