Grundsätzlich ja, sofern das Reiseziel, die Art der Reise und die organisatorischen Rahmenbedingungen dafür geeignet sind.

Die Entscheidung darüber wird immer im Vorfeld getroffen. Die Mitnahme eines Hundes ist keine automatische Selbstverständlichkeit und kann von mir jederzeit vor Reiseantritt abgelehnt werden. Dafür muss kein besonderer Grund vorliegen.

In diesem Fall liegt es in der Verantwortung der Assistentin oder des Assistenten, die Betreuung, Versorgung und Unterbringung des Hundes so zu organisieren, dass die Reise bzw. der Dienst uneingeschränkt durchgeführt werden kann.

Welche Voraussetzungen muss ein Hund erfüllen?

Ein Hund sollte grundsätzlich in der Lage sein, auch längere Zeit alleine im Hotelzimmer oder in der Unterkunft zu bleiben.

Der Grund dafür ist einfach: Nicht jede Tätigkeit der Assistenz ist für Hunde geeignet. Es kann während einer Reise Situationen geben, in denen die Assistentin oder der Assistent berufliche Termine begleitet, kulturelle Veranstaltungen besucht oder andere Aufgaben wahrnimmt, bei denen ein Hund nicht mitgeführt werden kann.

Wer seinen Hund auf Reisen mitnehmen möchte, sollte daher sicherstellen können, dass dieser:

  • auch längere Zeit ruhig alleine bleiben kann
  • an Reisen gewöhnt ist
  • gut sozialisiert ist
  • andere Personen nicht beeinträchtigt
  • über die erforderlichen Impfungen und Nachweise verfügt
  • ausreichend haftpflichtversichert ist

Wer trägt die Verantwortung und die Kosten?

Wird vereinbart, dass ein Hund mitreist, liegt die Verantwortung dafür vollständig bei der Assistentin bzw. beim Assistenten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Organisation der Mitnahme
  • Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen
  • Impfungen und Gesundheitsnachweise
  • Einreisebestimmungen für das jeweilige Land
  • Heimtierausweis und sonstige Dokumente
  • Versorgung des Hundes während der Reise
  • ausreichender Versicherungsschutz

Zusätzliche Kosten, die durch den Hund entstehen, werden grundsätzlich nicht als Reisekosten der Assistenz übernommen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Zuschläge für Hotels oder Unterkünfte
  • Kosten für die Beförderung des Hundes
  • Tierarztkosten
  • Futter
  • Impfungen
  • Heimtierausweis oder sonstige Dokumente
  • Hundebetreuung
  • sonstige hundebedingte Zusatzkosten

Das Wichtigste in einem Satz

Hunde können nach vorheriger Absprache und bei geeigneten Reisen grundsätzlich mitgenommen werden. Die Zustimmung erfolgt jedoch immer im Einzelfall und kann vor Reiseantritt auch abgelehnt werden. Organisation, Versicherung, Versorgung, Dokumente sowie sämtliche durch den Hund entstehenden Kosten liegen in der Verantwortung der jeweiligen Assistentin bzw. des jeweiligen Assistenten.

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