Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses nach SWÖ-Kollektivvertrag.

Dazu gehören unter anderem:

  • 5 Wochen bezahlter Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankenstand
  • Sozialversicherung
  • Mitarbeitervorsorge
  • kollektivvertragliche Zuschläge
  • langfristige Planungssicherheit

Gerade im Bereich der Persönlichen Assistenz ist das nicht selbstverständlich.