Grundsätzlich ja, aber nicht automatisch und nicht in jeder Situation.

Im AssistenzTEAM gibt es die Möglichkeit, Hunde nach vorheriger Absprache in den Dienst mitzubringen. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt jedoch von vielen Faktoren ab und wird immer individuell entschieden.

Gibt es einen Anspruch darauf?

Nein.

Die Mitnahme eines Hundes ist immer eine freiwillige Möglichkeit und keine arbeitsvertragliche Zusage. Ich kann die Mitnahme eines Hundes jederzeit und auch ohne Angabe eines besonderen Grundes ablehnen.

Das gilt sowohl dauerhaft als auch für einzelne Dienste, Termine oder Reisen.

Rücksicht auf das Team

Auch wenn Hunde im AssistenzTEAM grundsätzlich willkommen sind, nehmen wir die Bedürfnisse aller Teammitglieder ernst.

Sollte sich jemand im Team mit Hunden unwohl fühlen, Angst vor Hunden haben oder unter einer Hundeallergie leiden, wird dies selbstverständlich berücksichtigt. In einem solchen Fall kann es erforderlich sein, dass ein Hund nicht oder nur eingeschränkt mit in den Dienst gebracht werden darf.

Gegenseitige Rücksichtnahme gehört für uns zu einer guten Zusammenarbeit. Genauso wie Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer Verständnis für die Bedürfnisse anderer Teammitglieder erwarten dürfen, gilt dies auch umgekehrt.

Damit hier von Anfang an Transparenz besteht, sprechen wir dieses Thema bereits im Bewerbungsprozess an. Jede Bewerberin und jeder Bewerber erfährt frühzeitig, dass sich in der Wohnung oder in Diensträumen zeitweise Hunde aufhalten können.

So können alle Beteiligten bereits vor einer Zusammenarbeit einschätzen, ob dies für sie passend ist.

Wovon hängt die Entscheidung ab?

Unter anderem von:

  • dem konkreten Dienst
  • den geplanten Aktivitäten
  • dem Einsatzort
  • anderen Teammitgliedern
  • Unterkünften oder Verkehrsmitteln
  • beruflichen Terminen
  • kulturellen Veranstaltungen
  • organisatorischen Rahmenbedingungen

Ein Hund, der bei einem Dienst zuhause problemlos möglich ist, kann beispielsweise bei einer Reise, einem Konzert, einem beruflichen Termin oder einer längeren Bahnfahrt ungeeignet sein.

Welche Voraussetzungen muss ein Hund erfüllen?

Ein Hund sollte:

  • gut sozialisiert sein
  • zuverlässig auf Menschen und andere Tiere reagieren
  • andere Personen nicht beeinträchtigen
  • ausreichend versichert sein
  • gesundheitlich für Reisen und längere Einsätze geeignet sein

Darüber hinaus muss ein Hund grundsätzlich in der Lage sein, auch zeitweise alleine zu bleiben.

Es wird immer wieder Situationen geben, in denen die Assistenz ohne Hund benötigt wird oder ein Hund bei bestimmten Programmpunkten nicht mitgeführt werden kann. In solchen Fällen muss sichergestellt sein, dass der Hund problemlos alleine in der Unterkunft oder an einem geeigneten Ort bleiben kann.

Wer trägt die Verantwortung?

Wenn ein Hund mitgeführt wird, liegt die Verantwortung dafür vollständig bei der jeweiligen Assistentin oder dem jeweiligen Assistenten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Versorgung und Betreuung
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Impfungen und Dokumente
  • Versicherungsschutz
  • Organisation von Ruhe- und Betreuungszeiten
  • Unterbringung bei Reisen
  • alle hundebedingten Zusatzkosten

Was passiert, wenn der Hund nicht mitkommen kann?

Dann liegt es in der Verantwortung der Assistentin bzw. des Assistenten, eine geeignete Betreuung oder Unterbringung zu organisieren.

Der Dienst oder die Reise muss unabhängig davon wie vereinbart durchgeführt werden können.

Das Wichtigste in einem Satz

Hunde können nach vorheriger Absprache grundsätzlich in den Dienst oder auf Reisen mitgebracht werden. Es gibt jedoch keinen Anspruch darauf. Die Entscheidung erfolgt immer im Einzelfall, und Verantwortung, Betreuung, Versicherung sowie alle hundebedingten Kosten liegen bei der jeweiligen Assistentin oder dem jeweiligen Assistenten.

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