Grundsätzlich gelten alle Dienste, die vor Beginn eines Monats im Dienstplan eingeteilt und abgestimmt wurden, als verbindlich vereinbart. Änderungen an diesen Diensten sind danach grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Andreas und der jeweils eingeteilten Assistenzperson möglich. Diese Verbindlichkeit gilt für beide Seiten. Assistent:innen können darauf vertrauen, dass vereinbarte Dienste nicht beliebig entfallen. Sollte ein…