Persönliche Assistent:innen werden im AssistenzTEAM nach dem SWÖ-Kollektivvertrag beschäftigt. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt für Berufseinsteiger:innen in der Verwendungsgruppe 4, Gehaltsstufe 1 beträgt seit April 2026 2.494,30 € brutto pro Monat bei Vollzeit (37 Wochenstunden).

Umgerechnet auf das Jahresgehalt inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld (14 Gehälter) ergibt das 34.920,20 € brutto pro Jahr. Auf die bezahlte Jahresarbeitszeit inklusive Urlaub umgelegt entspricht dies einem effektiven Brutto Stundenlohn von rund 18,15 € pro Stunde

Darin sind bereits enthalten: 

  • 14 Gehälter pro Jahr (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • 5 Wochen bezahlter Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • bezahlte Feiertage
  • Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung
  • kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen und Vorrückungen

Vergleich: Anstellung vs. freier Dienstvertrag

Ein höherer Stundenlohn bedeutet nicht automatisch ein höheres Einkommen am Jahresende. Entscheidend ist, wie viele Leistungen bereits enthalten sind. 

Beispiel bei 15 Wochenstunden

Wochenarbeitszeit15 Stunden
Freier DienstvertragAnstellung SWÖ-KV
Stundenlohn14,00 € nettoentspricht rund 15,39 € netto*
Urlaub5 Wochen unbezahlt5 Wochen bezahlt
Jahresbrutto14.154,00 €
Jahresnetto9.870,00 €12.003,82 € *

Berechnung freier Dienstvertrag: 

15 Stunden × 14 € × 47 Arbeitswochen
= 9.870,00 € netto pro Jahr 

Berechnung Anstellung nach SWÖ-KV: 

Jahresbruttogehalt 14.154,00 €
→ beispielhaftes Jahresnettogehalt 12.003,82 € 

In diesem Beispiel ergibt die Anstellung nach SWÖ-KV ein um 2.133,82 € höheres Nettoeinkommen pro Jahr. Zusätzlich bestehen Ansprüche auf bezahlten Urlaub, Krankenstand, Sonderzahlungen und volle soziale Absicherung.

Wichtiger Hinweis

Der tatsächliche Verdienst kann durch die Anrechnung von Vordienstzeiten höher ausfallen. Einschlägige Berufserfahrung führt häufig zu einer höheren Einstufung im SWÖ-Kollektivvertrag und damit zu einem höheren Gehalt.

Die genannten Nettowerte sind unverbindliche Rechenbeispiele. Individuelle Faktoren wie Familienbonus Plus, Pendlerpauschale, Pendlereuro, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder andere steuerliche Begünstigungen wurden nicht berücksichtigt und können das tatsächliche Nettoeinkommen beeinflussen. 

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Maßgeblich sind immer die Gehaltsangaben in der jeweiligen Stellenanzeige. Der konkrete Gehaltsbetrag unter Berücksichtigung allfälliger Vordienstzeiten und Anrechnungen wird im Dienstvertrag festgehalten.