Grundsätzlich gelten alle Dienste, die vor Beginn eines Monats im Dienstplan eingeteilt und abgestimmt wurden, als verbindlich vereinbart. Änderungen an diesen Diensten sind danach grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Andreas und der jeweils eingeteilten Assistenzperson möglich.
Diese Verbindlichkeit gilt für beide Seiten. Assistent:innen können darauf vertrauen, dass vereinbarte Dienste nicht beliebig entfallen. Sollte ein geplanter Dienst von Andreas abgesagt werden müssen, entsteht den Assistent:innen daraus kein Nachteil. Die ursprünglich vereinbarte Dienstzeit wird in diesem Fall weiterhin als Arbeitszeit behandelt und entsprechend berücksichtigt.
Zusätzliche Dienste
Gleichzeitig lebt Persönliche Assistenz davon, auf Veränderungen im Alltag flexibel reagieren zu können. Deshalb kann es auch vorkommen, dass sich nach Erstellung des Dienstplans zusätzliche Dienste ergeben, die im ursprünglichen Monatsplan noch nicht vorgesehen waren. Das können beispielsweise Termine, Ausflüge, Reisen, Veranstaltungen, berufliche Verpflichtungen oder andere Unterstützungsbedarfe sein, die erst später entstehen.
Solche zusätzlichen Dienste werden nicht einseitig zugeteilt, sondern im Team abgestimmt. Wer Zeit und Interesse hat, kann diese Dienste übernehmen. Dadurch entstehen für Assistent:innen immer wieder Möglichkeiten, zusätzliche Stunden zu übernehmen und flexibel auf veränderte Situationen zu reagieren.
Insgesamt basiert die Dienstplanung daher auf zwei Grundsätzen: Einerseits schaffen verbindlich vereinbarte Dienste Planungssicherheit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Andererseits bleibt genügend Flexibilität erhalten, um auf neue Anforderungen oder persönliche Wünsche der Teammitglieder Rücksicht nehmen zu können. So entsteht eine Zusammenarbeit, die sowohl stabil als auch praxisnah funktioniert.
