Die Bezahlung in der Persönlichen Assistenz ist in Wien nicht einheitlich geregelt. Sie hängt unter anderem davon ab, bei wem Du beschäftigt bist, welchem Beschäftigungsmodell die Stelle folgt, welcher Kollektivvertrag zur Anwendung kommt und wie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste geregelt sind.
Deshalb lässt sich die Frage nicht mit einer einzigen Zahl beantworten.
Welche Gehälter sind in der Persönlichen Assistenz üblich?
Wenn Du in einem regulären Dienstverhältnis arbeitest, orientieren sich viele Stellenangebote in Österreich am SWÖ-Kollektivvertrag (Sozialwirtschaft Österreich). Persönliche Assistentinnen und Assistenten werden dort üblicherweise in der Verwendungsgruppe 4 eingestuft.
Darüber hinaus orientieren sich auch viele Fördermodelle der Persönlichen Assistenz an dieser Einstufung. Sowohl verschiedene Fördergeber als auch der Bund verwenden die Gehaltsstrukturen des SWÖ-Kollektivvertrags, insbesondere der Verwendungsgruppe 4, häufig als Grundlage für die Finanzierung von Persönlicher Assistenz.
Daneben gibt es auch Persönliche Assistentinnen und Assistenten, die im Arbeitgebermodell nach dem Hausangestelltengesetz beschäftigt werden. Bist Du bei einer Organisation, einem Verein oder einem anderen Träger angestellt, können wiederum andere Kollektivverträge oder arbeitsrechtliche Regelungen gelten.
Warum unterscheiden sich die Gehälter oft weniger als in anderen Branchen?
Da sich viele Fördermodelle an den Gehaltsstrukturen des SWÖ-Kollektivvertrags orientieren, sind die finanziellen Spielräume häufig begrenzt.
Das bedeutet auch, dass der Spielraum für individuelle Gehaltsverhandlungen meist deutlich kleiner ist als in vielen anderen Branchen. Das liegt nicht daran, dass Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht wertschätzen würden. Vielmehr sind die verfügbaren Mittel oft direkt durch Fördervorgaben begrenzt.
Selbst wenn ein Arbeitgeber gerne mehr bezahlen würde, ist dies häufig nur in einem eingeschränkten Rahmen möglich.
Warum sollte man nicht nur auf den Stundenlohn schauen?
Viele Stellenanzeigen nennen ausschließlich einen Stundenlohn. Das klingt einfach und vergleichbar, greift aber oft zu kurz.
Entscheidend ist immer das Gesamtpaket:
- Bruttogehalt
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- bezahlter Urlaub
- Krankenstand
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pensionsversicherung
- Mitarbeitervorsorgekasse
- Arbeitsplatzsicherheit
- langfristige Planbarkeit
Wer nur Stundenlöhne miteinander vergleicht, vergleicht häufig Äpfel mit Birnen.
Warum sind Nettobeträge oft wenig aussagekräftig?
Viele Inserate werben mit Nettobeträgen. Diese wirken auf den ersten Blick attraktiv, sind für Vergleiche aber meist ungeeignet.
Wie viel netto tatsächlich auf Deinem Konto ankommt, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab:
- weiteren Arbeitsverhältnissen
- selbstständigen Einkünften
- Familienstand
- Kindern und Familienleistungen
- Freibeträgen
- steuerlichen Begünstigungen
- sonstigen persönlichen Umständen
Zwei Personen mit exakt demselben Bruttogehalt können deshalb sehr unterschiedliche Nettobeträge erhalten.
Deshalb sind Bruttogehälter und die gesamten Rahmenbedingungen eines Dienstverhältnisses wesentlich aussagekräftiger.
Spielt die Geringfügigkeitsgrenze eine Rolle?
Ja.
Bei Stellenangeboten solltest Du auch darauf achten, ob die Beschäftigung geringfügig oder über der Geringfügigkeitsgrenze erfolgt.
Gerade im Bereich der Persönlichen Assistenz kann es vorkommen, dass Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsdienste, Dienstübernahmen, Vertretungen oder andere zusätzliche Entgeltbestandteile dazu führen, dass das Einkommen unerwartet über die Geringfügigkeitsgrenze steigt. Das Gehalt und die Wochenarbeitszeit können grundsätzlich nicht rückwirkend für ein Monat geändert werden.
Für Personen, die wegen eines Stipendiums, einer Förderung, Familienleistungen oder anderer Sozialleistungen bewusst geringfügig beschäftigt sein möchten, kann das erhebliche finanzielle Folgen haben.
Viele wissen auch nicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf arbeitsrechtlich zustehende Zuschläge oder Sonderzahlungen grundsätzlich nicht einfach verzichten können, um unter einer bestimmten Einkommensgrenze zu bleiben. Wenn Dienste, Zuschläge oder Sonderzahlungen anfallen, müssen sie ausbezahlt werden und wirken sich entsprechend auf das Einkommen aus.
Ein weiteres Praxisbeispiel: In den vergangenen Jahren wurden die Gehälter im SWÖ-Kollektivvertrag angehoben. Die Geringfügigkeitsgrenze stieg jedoch nicht immer im selben Ausmaß. Wer sein Beschäftigungsausmaß knapp an der Grenze kalkuliert hatte, musste daher teilweise die Arbeitszeit reduzieren, um weiterhin geringfügig beschäftigt zu bleiben. Erfolgt eine solche Anpassung nicht rechtzeitig, kann man allein durch eine kollektivvertragliche Gehaltserhöhung über die Grenze rutschen – ganz ohne zusätzliche Stunden oder Dienste.
Worauf sollte man beim Vergleich von Stellenangeboten noch achten?
Da sich die Grundgehälter oft in einem ähnlichen Rahmen bewegen, lohnt es sich, genauer hinzusehen.
Wichtige Unterschiede können beispielsweise sein:
- Wie Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste vergütet werden
- Wie mit Bereitschaftszeiten umgegangen wird
- Wie Arbeitsbereitschaft bezahlt wird
- Wie kurzfristige Dienstübernahmen abgegolten werden
- Welche Zuschläge tatsächlich zur Anwendung kommen
- Wie viele Stunden tatsächlich geplant und bezahlt werden
- Wie verlässlich die Dienstplanung ist
Gerade diese Punkte können einen erheblichen Einfluss auf das tatsächliche Einkommen haben.
Das Wichtigste in einem Satz
Wie viel man als Persönliche Assistenz in Wien verdient, hängt von Beschäftigungsmodell, Kollektivvertrag, Zuschlägen und den konkreten Arbeitsbedingungen ab. Für einen fairen Vergleich sollte man nicht nur Stundenlöhne oder Nettobeträge betrachten, sondern das gesamte Paket aus Gehalt, Sonderzahlungen, sozialer Absicherung, Arbeitsbedingungen und Planungssicherheit.
